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Energiesparen: Ein Anfang ist gemacht

Nils Epprecht,

Die Energiekommission des Nationalrats hat heute ihre letzten Beschlüsse zur Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes (Mantelerlass) kommuniziert. Darunter sind auch längst fällige Anreize für das Energiesparen. So werden beispielsweise die Energieversorger verpflichtet, jährlich ihren Stromabsatz mittels Effizienzmassnahmen zu reduzieren. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES begrüsst diesen Entscheid, fordert den National- und Ständerat auf, der Energiekommission zu folgen.

Trotz verschiedenen Unsicherheiten in der gesamteuropäischen Energieversorgung hat die Schweizer Politik bisher nur wenig fürs Energiesparen getan. Während der Ausbau der erneuerbaren aber auch fossilen Stromproduktion rasch beschleunigt wurde, hat der Gesetzgeber bisher einzig beim Klimaschutz-Gesetz Anreize für den Ersatz von ineffizienten Elektrowiderstandsheizungen geschaffen. Der Ständerat hat im Herbst zudem ein Wintereffizienzziel von 2 TWh bis 2035 ausgerufen, jedoch ohne konkrete Massnahmen zu beschliessen. Diese Lücke füllt nun die Energiekommission des Nationalrats, in dem sie sämtliche Energieversorger zu jährlichen Einsparzielen verpflichtet. Dies ist heute leider erst vereinzelt der Fall, wie Untersuchungen jüngst gezeigt haben. Nils Epprecht, Geschäftsleiter der SES, urteilt: «Die Zielvorgaben für Energieversorger sind ein Anfang, um die Schweiz effizienter zu machen. Entscheidend wird sein, wie ambitioniert die Ziele gesetzt werden.» Denn Energiesparmassnahmen sind in der Bevölkerung breit akzeptiert und sowohl bei den Haushalten als auch bei den Unternehmen liegen bedeutende Potenziale brach.



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