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Ein Vorschlag mit Potenzial

Felix Nipkow,

Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, die Investitionsbeiträge für den Ausbau einheimischer erneuerbarer Energien auch nach 2023 weiterzuführen. Die Schweizerische Energie-Stiftung SES begrüsst diesen Entscheid grundsätzlich. Nachteile durch die vorgeschlagene vollständige Strommarktöffnung im Bereich der Photovoltaik müssen jedoch aufgefangen werden. Für die Dekarbonisierung zur Eingrenzung des Klimawandels sind zudem höhere Ausbauziele nötig.

Ende 2018 wurde von Bundesrätin Doris Leuthard die Revision des Stromversorgungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Dieses beinhaltete in erster Linie die vollständige Öffnung des Strommarkts. Die Frage, wie es mit dem Ausbau neuer einheimischer Produktionsanlagen weitergehen sollte, blieb jedoch unbeantwortet. Diese Antwort hat der Bundesrat heute nachgeliefert.

Gleich lange Spiesse sind nötig

Die SES begrüsst, dass die Förderung für erneuerbare Energien auch nach 2023 fortgesetzt werden soll. Die angekündigte wettbewerbsnähere Gestaltung durch Ausschreibungen hilft, die Energieproduktion effizient und kostengünstig zu steigern. Das gilt vor allem für grosse Anlagen. Für kleinere Anlagen braucht es allerdings weiterhin unbürokratische Investitionsbedingungen, wo auch private Investoren mithalten können. Die Marktöffnung führt tendenziell zu schlechteren Bedingungen für Kleinproduzenten.

Solarenergie geniesst in der Bevölkerung hohes Ansehen und ein Ausbau kann innert kurzer Zeit kostengünstig realisiert werden. Zudem sind die Potenziale im Vergleich mit anderen Technologien mit Abstand am grössten. Die Schweiz hinkt bei der Produktion von Solar- und Windstrom hintennach (vgl. SES-Studie vom Mai 2019).

Das Ziel der noch nicht im Detail formulierten Massnahmen muss es sein, bei der Planungs- und Investitionssicherheit wenigstens gleich lange Spiesse im Vergleich zum europäischen Ausland zu schaffen und die Nachteile der Marktöffnung auszugleichen.

Richtwerte für erneuerbare Energien reichen für Klimaziele nicht

Weiter will der Bundesrat die bisherigen Richtwerte zum Ausbau der erneuerbaren Energien als verbindlich erklären. Die SES begrüsst dies. Die Ziele aus dem Pariser Klimaabkommen werden damit jedoch nicht erreicht. Netto-Null Treibhausgasemissionen führen zu einer verstärkten Elektrifizierung im Bereich Gebäude und Mobilität. Mit den heutigen Richtwerten für 2035 im Energiegesetz (Art. 2) kann nicht einmal der wegfallende Atomstrom ersetzt werden. Auch mit verstärkten Anstrengungen bei der Effizienz ist mit einem Anstieg des Strombedarfs zu rechnen. SES-Projektleiter Felix Nipkow sagt: «Statt auf Importe setzt die Schweiz besser auf einheimische Produktion und holt die Wertschöpfung ins Inland. Diese Chance sollten wir uns nicht entgehen lassen.»

» SES-Stellungnahme StromVG Januar 2019

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Energiesuffizienz & Klima
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



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