Der Bundesrat bremst gewichtiges Solarpotenzial aus
Léonore Hälg,
Der Bundesrat hat die Energieförderverordnung so geändert, dass für Anlagen ab 150 Kilowattpeak (kWp) und ohne Eigenverbrauch Einmalvergütungen mittels Auktionen vergeben werden. Dabei werden alle gebäudegebundenen Projekte gemeinsam um den Zuschlag konkurrieren. Das einzige Kriterium ist der Gebotspreis. Da die Investitionskosten mit zunehmender Anlagengrösse sinken, bedeutet dies, dass realistischerweise vor allem einzelne Grossprojekte, die deutlich mehr als 150 kWp aufweisen, von der finanziellen Unterstützung profitieren werden.
Mittelgrosse Anlagen ausgeschlossen
Da für kleinere Projekte keine gesonderten Auktionen gemacht werden, sind diese gegenüber grossen Anlagen gleich doppelt im Nachteil: Nicht nur ihre Investitionskosten, sondern auch die Transaktionskosten für die Teilnahme an der Auktion sind anteilsmässig höher. Dies schliesst ein relevantes Potenzial von mittelgrossen Anlagen effektiv von der Förderung aus. Angesichts des Ausbaus der Photovoltaik, der in den kommenden Jahren nötig sein wird und bevorzugt auf existierenden Infrastrukturen stattfinden soll, ist dies unverständlich.
Potenziale vollständig ausschöpfen
Léonore Hälg, Leiterin des Fachbereichs erneuerbare Energien & Klima bei der SES, sagt dazu: «Die Axpo hat jüngst kommuniziert, dass sie bis 2030 1,2 Gigawatt Photovoltaik installieren will. Das ist gut. Angesichts des Bedarfs muss aber auch das riesige Potenzial von mittleren und grossen Dachanlagen vollständig ausgeschöpft werden. Die Schweiz kann es sich nicht leisten, dass Bäuerinnen und Bauern, KMUs und Besitzende grösserer Liegenschaften nicht auch investieren. Mit der neuen Verordnung des Bundes werden sie benachteiligt.»
Léonore Hälg
Leiterin Fachbereich erneuerbare Energien & Klima
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