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Amuse-bouche macht Lust auf mehr

Valentin Schmidt,

Die nationalrätliche Energiekommission UREK-N hat an ihrer Sitzung vom 19./20. April einstimmig eine Übergangslösung für das Energiegesetz verabschiedet, die das Auslaufen des Einspeisevergütungssystems Ende 2022 auffangen soll. Künftig werden nur noch Investitionsbeiträge geleistet. Die SES begrüsst diesen Übergangsentwurf grundsätzlich. Doch ohne klare Tempoerhöhung durch eine umfassende Energiegesetzrevision bleiben die Dekarbonisierung, die Versorgungssicherheit und der Atomausstieg Stückwerk.

Ziele fehlen

Insbesondere für bestehende Biomasseanlagen, den Ausbau grosser Photovoltaikanlagen sowie Grosswasserkraftwerke will die Kommission mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Zudem soll die Marktprämie Grosswasserkraft gegen den Willen des Bundesrats verlängert werden. Mit diesen Massnahmen kann die Dekarbonisierung der Schweiz aber nicht erreicht werden. Dafür sind höhere Ausbauziele und weitere Effizienzmassnahmen nötig.

Investitionsbeiträge – ein Sonderzug

Mit der Umstellung auf Investitionsbeiträge würde die Schweiz europaweit einen Sonderzug fahren. Unsere Nachbarstaaten fördern neue Anlagen mit einer gleitenden Marktprämie, was bei schwankenden Marktpreisen mehr Investitionssicherheit bietet. Ein identisches Instrument fordert die SES sowie ein Grossteil der Strombranche auch für die Schweiz.

Und nun der Hauptgang

Für die SES ist klar: Diese Übergangslösung verwaltet mehrheitlich und ist noch nicht die Antwort auf die Energiefragen der nächsten Jahre. Felix Nipkow, Leiter Fachbereich erneuerbare Energien stellt fest: «Das Parlament muss nach diesem Amuse-bouche mit der kommenden Energiegesetzrevision den Hauptgang liefern». Die SES hat Ihre Vorstellungen bei der Vernehmlassung vorgestellt: SES-Vernehmlassungsantwort EnG-Revision.

Fachbereich Energiesuffizienz & Klima

Thomas Wälchli

Leiter Fachbereich Nachhaltige Energienutzung
+41 44 275 21 23
thomas.waelchli@energiestiftung.ch



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