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AKW-Langzeitbetrieb ohne Schutz vor Flugzeugabsturz?

Valentin Schmidt,

Diese Woche äusserte sich das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) nach öffentlichem Druck zur Sicherheit Schweizer Atomkraftwerke in Bezug auf Flugzeugabstürze. Das Fazit: Trotz teurer Nachrüstungen sind Schweizer AKW durch einen Flugzeugabsturz zerstörbar. Der Tatbestand zeigt für die Schweizerische Energie-Stiftung SES exemplarisch: Der Langzeitbetrieb von Atomkraftwerken, die nur gegen längst veraltete Gefährdungen ausgelegt sind, ist nicht zumutbar.

In den letzten Wochen und Monaten wurden verschiedene Stimmen laut, die eine Laufzeitverlängerung für Schweizer Atomkraftwerke fordern. Doch was bedeutet es für die nukleare Sicherheit, die Betriebszeit der Schweizer AKW immer weiter zu verlängern?

Geschützt gegen Risiken von gestern

Aufgrund einer saldo-Recherche hat das ENSI zur Gefährdung durch terroristische Flugzeugabstürze Stellung bezogen. Die Stellungnahme gibt einen Eindruck davon, wie Anspruch und Realität in der Schweizer Atomindustrie auseinanderklaffen. Zwar müssen AKW in der Schweiz gemäss einer geheimen ENSI-Richtlinie so gebaut sein, dass sie gegen Abstürze des «zum Zeitpunkt des Baubewilligungsgesuchs im Einsatz befindlichen Flugzeugtyps mit dem grössten Schädigungspotenzial» geschützt sind. Heute sind Flugzeuge aber viel grösser als in den 1960er und 1970er Jahren und dagegen sind Schweizer AKW nicht geschützt. Das AKW Beznau wurde beim Bau gar nicht gegen einen Flugzeugabsturz ausgelegt. Für die Atomkraftwerke in Gösgen und Leibstadt bleiben laut ENSI die Anforderungen bindend, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Baubewilligungsgesuche aktuell waren. 

Mangelhafte Gesetzesgrundlagen für den Langzeitbetrieb

Der fehlende Schutz gegen Flugzeugabstürze ist nur eines von vielen Sicherheitsdefiziten, die sich mit zunehmendem Alter der Schweizer Anlagen verstärken. Die gesetzlichen Grundlagen sind für eine Erweiterung der AKW-Betriebszeiten nicht ausreichend. Die SES fordert die Politik dazu auf, die Augen vor dieser Realität nicht zu verschliessen. Das Kernenergieregelwerk ist so anzupassen, dass Schweizer AKW nur weiter betrieben werden dürfen, wenn sie heutigen Sicherheitsansprüchen genügen.

Leiterin Fachbereich Atomenergie

Stephanie-Christine Eger

Leiterin Fachbereich Atomenergie
+41 44 275 21 20
stephanie.eger@energiestiftung.ch



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