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AKW-Betreiber sind mit Powerplay erfolgreich

Valentin Schmidt,

Am 4. Dezember 2020 hat die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO-VK) die Kosten für Stilllegung der AKW und Entsorgung radioaktiver Abfälle nach unten korrigiert. Die AKW-Betreiber waren mit ihren Beschwerden vor Bundesgericht sowie dem Druck innerhalb des STENFO erfolgreich. Sie haben sich tiefere Kosten erkämpft und drohen trotzdem mit einer Klage. Die Schweizerische Energie-Stiftung (SES) kritisiert die destruktive Vorgehensweise der AKW-Betreiber.

Dem jüngsten Entscheid der STENFO-VK, die Stilllegungs- und Entsorgungskosten auf 23.856 Milliarden Franken festzulegen, gingen jahrelange Streitigkeiten um Kompetenzen und Rechtsauslegung voran. Das UVEK hatte in seiner vom Bundesgericht annullierten Verfügung von 2018 in allen umstrittenen Fragen (grüne Wiese, Kombilager, Abgeltungen - Vgl. Chronologie unten) zulasten der AKW-Betreiber entschieden und die Kosten damals um rund eine Milliarde angehoben. Die AKW-Betreiber sind in allen drei Fragen anderer Meinung und haben sowohl diese Verfügung aber auch die UVEK-Vorgaben für die Kostenstudie 2021 (KS21) eingeklagt. Selbst die neuste Verfügung des STENFO kritisieren sie in einer Stellungnahme und lassen sich den Gang vor Gericht offen.

Kein Schutz der Steuerzahlenden

Der Kern des Streits bilden die unterschiedlichen Positionen zwischen dem Bund, der per Gesetz im Notfall für die Stilllegungs- und Entsorgungskosten einspringen muss, und den AKW-Betreibern, die um die Rentabilität der AKW fürchten. Die STENFO-VK, in der drei Mitglieder der AKW-Betreiber sitzen, wird zwischen diesen beiden Positionen aufgerieben. Das Bundesgericht sieht nun allerdings keine Gesetzesgrundlage dafür, dass sich der Bund vor den Kostenrisiken – und somit die Steuerzahlenden - schützen darf. Die Entscheidungsmacht über die Stilllegungs- und Entsorgungskosten liegt alleine bei der STENFO-VK.

Blockadepolitik der AKW

Die ständigen Klagen gegen Verfügungen und Vorgaben erschweren einerseits die Arbeit des STENFO und zeigen andererseits, dass die Betreiber lieber auf die Steuerzahlenden hoffen als die eigene Entsorgungspflicht ernst zu nehmen. Die SES fordert die AKW-Betreiber auf, ihre Anliegen und Sichtweisen in der STENFO-VK einzubringen und deren Entscheide in der Folge mitzutragen. Ansonsten stellt sich die Frage, ob ihr Einsitz im STENFO noch Sinn macht.

Chronologie

 der Gesamtkosten für Stilllegung und Entsorgung

Kostenstudie 2016:                     23.3 Mrd. CHF
STENFO Antrag ans UVEK:        23.48 Mrd. CHF
UVEK Verfügung 2018:               24.58 Mrd. CHF
BGer-Urteil 2020:                        UVEK ist nicht zuständig. STENFO legt Kosten definitiv fest.
STENFO Verfügung 2020:          23.856 Mrd. CHF

Umstrittene Punkte

Die STENFO-Verwaltungskommission (VK) hat in ihrer Medienmitteilung festgehalten, dass sie gegenüber 2017 eine Neubeurteilung dreier strittiger Kostenpunkte geführt haben. Es stellten sich die Fragen:

  1. Müssen die Stilllegungskosten eine «grüne» oder «braune» Wiese berücksichtigen? Der Unterschied ist: Die grüne Wiese entspricht dem Areal, wie es vor dem Bau des AKW ausgesehen hat. Die braune Wiese hingegen postuliert, dass alle nuklearen Anlagenteile entfernt werden müssen, alle weiteren würden für andere industrielle Nutzungen offen stehen und müssen nicht zurückgebaut werden.
  2. Wie hoch sind die Chancen für ein kostengünstiges Kombilager anstelle je eines separaten Lagers für hoch- und mittel/schwachaktiver Abfälle?
  3. Müssen an die Trägergemeinden der Lagerstandorte Abgeltungen bezahlt werden und in welcher Höhe?


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